Das Thema „Strukturreform“, mit dem sich in den letzten Jahren die meisten Regierungen beschäftigt haben, durfte natürlich auch in diesem Regierungsprogramm nicht fehlen. Beabsichtigt sind ua folgende Maßnahmen:
- Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes
- Vereinfachung der Besteuerung von Personengesellschaften und des Feststellungsverfahrens
- Zusammenlegung der selbständigen Einkünfte mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb
- Zusammenführung der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen unter dem Begriff „Abzugsfähige Privatausgaben“
- Prüfung einer Anpassung der Grenzbeträge für die Progressionsstufen auf Basis der Inflation, um der kalten Progression entgegen zu wirken
- Einführung eines Rechtsanspruchs auf Durchführung einer Betriebsprüfung zur verbesserten Planungs- und Rechtssicherheit, soweit es bestehende Prüfkapazitäten zulassen
- Einführung klarer Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen
- Modernisierung der Bundesabgabenordnung
- Ausbau der digitalen Services im Bereich der Finanzverwaltung
- Schaffung der Möglichkeit einer freiwilligen digitalen Übermittlung der Daten des Rechnungswesens an die Finanzverwaltung
Stand: 06. Februar 2020
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