In der am Dienstagabend abgehaltenen Sitzung des Finanzausschusses wurde noch ein weiterer Abänderungsantrag mit folgenden Punkten beschlossen:
- Weihnachtsgutscheine bis 365 € sollen auch dieses Jahr steuerfrei gestellt werden, sofern 2021 der steuerfreie Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht bereits genutzt wurde. Um den Konsum in Österreich zu fördern, sollen sowohl die Arbeitgeber beim Erwerb der Gutscheine als auch die Arbeitnehmer bei der Einlösung der Gutscheine den Fokus auf regionale Unternehmen legen. Voraussetzung für die Steuerfreiheit soll sein, dass die Gutscheine im November bzw Dezember 2021 oder im Jänner 2022 ausgegeben werden. Die Steuerbefreiung soll sowohl Gutscheine von Einzelhändlern als auch von Verbänden von Einzelhändlern (zB Einkaufsmünzen) umfassen.
- Das Pendlerpauschale soll auch bei Homeoffice-Tätigkeit während des Lockdowns zustehen.
- Zudem können pauschale Reiseaufwandsentschädigungen auch im November und Dezember 2021 steuerfrei ausbezahlt werden, wenn aufgrund der COVID-19-Krise keine Einsatztage stattfinden können.
- Schutzmasken werden weiterhin von der Umsatzsteuer befreit. Die befristeten Bestimmungen für die Desinfektionsmittelherstellung werden bis 30. Juni 2022 verlängert.