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  • Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern im Wohnungsverband (anteilig am Gesamtwohnraum).
  • Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern im Wohnungsverband (anteilig am Gesamtwohnraum); insbesondere die Erfordernisse der ausschließlichen beruflichen Nutzung und Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit sollen vereinfacht und an die heutige Arbeitswelt angepasst werden.
  • Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf € 1.000 mit dem Ziel, einer weiteren Erhöhung auf € 1.500 für GWG mit besonderer Energieeffizienzklasse. Umsetzung ab 2022
  • Modernisierung der Gewinnermittlung, durch u.a. stärkere Zusammenführung der Steuerbilanz und der UGB Bilanz

Stand: 06. Februar 2020
Bild: MH – Fotolia.com