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Der Härtefallfonds unterstützt Ein-Personen- und Kleinstunternehmer sowie andere Selbstständige, die akut durch die Corona-Krise in Notlage geraten sind. In einer ersten Phase wurde für Selbständige Soforthilfe von bis zu € 1.000 geleistet. Die Antragstellung dafür endet am 17.4.2020.

In Phase 2 wird die Gruppe der Anspruchsberechtigten ausgeweitet, und zwar:

  • Gründer, die zwischen Jänner und 15. März 2020 gegründet haben, können einen Pauschalbetrag beantragen.
  • Künftig entfallen Einkommensober– und –untergrenzen (im letztverfügbaren Einkommensteuerbescheid müssen jedoch positive Einkünfte aus Selbständigkeit vorhanden sein, alternativ kann eine 3-Jahresbetrachtung gewählt werden).
  • Nebeneinkünfte sind erlaubt, allerdings werden die Einkünfte bei der Ermittlung des Zuschusses angerechnet.
  • Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung ist zulässig.

Die Antragstellung für Phase 2 startet ab Montag, 20. April 2020 und ist bis 31.12.2020 möglich. Allen Antragstellern (unabhängig davon, ob bereits ein Antrag in Phase 1 gestellt wurde) steht in Summe derselbe maximale Förderbetrag von bis zu € 6.000 zur Verfügung. Bereits gewährte Soforthilfe aus Phase 1 wird beim ermittelten Förderzuschuss für Phase 2 angerechnet

Der Förderzuschuss beträgt max. € 2.000 pro Monat über max. drei Monate. Basis für die Berechnung ist der Nettoeinkommensentgang („Verdienstentgang“) jeweils in den Monaten 16. März 2020 – 15. April 2020, 16. April 2020 – 15. Mai 2020 und 16. Mai 2020 – 15. Juni 2020. Für jeden der drei fixierten Betrachtungszeiträume ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

Stand: 21. April 2020
Bild: Andrey Popov – Fotolia.com