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Ausfallsbonus

Über den Ausfallsbonus haben wir bereits in der letzten Ausgabe berichtet. Ganz aktuell wurde am 12.4.2021 die geänderte Verordnung über den Ausfallsbonus veröffentlicht, die die bereits angekündigte Erhöhung des Ausfallsbonus von 15% auf 30 % des Umsatzausfalles für die Monate März und April 2021, maximal € 50.000 enthält.

ACHTUNG: Der Ausfallsbonus für die Monate November 2020 bis Jänner 2021 muss bis spätestens 15.4.2021 beantragt werden!

Als besonderes Service finden Sie unter als Beilage eine Übersicht über die wichtigsten derzeitigen COVID-19 Unterstützungsmaßnahmen.

Kurzarbeit Phase 4

Sozialpartner und Bundesregierung haben sich auf die Fortführung der Corona-Kurzarbeit bis 30.6.2021 (Phase 4) geeinigt. Für alle Kurzarbeitsanträge ab 1.4.2021 sind neue Sozialpartnervereinbarungen (Version 9.0) abzuschließen.

Stand: 15. April 2021
Bild: weyo – Fotolia.com