Im September 2020 startet die zweite Phase des Fixkostenzuschusses. Die Richtlinie wurde bereits auf der BMF-Homepage veröffentlicht, muss aber noch von der EU Kommission genehmigt werden. In der zweiten Phase können Anträge für bis zu maximal sechs Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen müssen, gestellt werden. Letzter Betrachtungszeitraum ist der 16.2.2021 bis 15.3.2021.
Neu ist, dass bereits ab 30 % (bisher 40 %) Umsatzausfall ein Zuschuss gewährt wird. Der Fixkostenzuschuss ist in der Phase II pro Unternehmen mit maximal € 5 Mio begrenzt. Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als € 100.000 im letztveranlagten Jahr können einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 30 % des Umsatzausfalles beantragen.
Die Fixkosten können – in Abhängigkeit vom Umsatzausfall – bis zu 100 % (bisher 75 %) ersetzt werden. Zusätzlich zur Phase I können Leasingraten, AfA und endgültig frustrierte Aufwendungen – etwa bereits getätigte Vorleistungen von Reiseveranstaltern für stornierte Reisen – abgerechnet werden.
AfA und Leasingraten können auch rückwirkend für den Betrachtungszeitraum für den Fixkostenzuschuss Phase I angesetzt werden.
Anträge können bereits ab 16.9.2020 für die erste Tranche von 50 % gestellt werden.