Kryptowährungen sind seit geraumer Zeit sehr stark in den Medien präsent. Dieses Thema wird nun auch bei der Finanzverwaltung vermehrt diskutiert. Nicht zuletzt deshalb, weil durch große Wertsteigerungen in den vergangenen Jahren oftmals hohe Gewinne erzielt wurden. Es darf daher nicht verwundern, dass die Finanzverwaltung großes Interesse zeigt, die oftmals steuerlich nicht erfassten Transaktionen offen zu legen und einer Besteuerung zu unterwerfen.
AlsPfeiffer Hiebl ist es uns gelungen, gemeinsam mit der Firma Blockpit ein exklusives Pilotprojekt zu starten. Dies soll unseren Kunden die Möglichkeit eröffnen Kryptowährungstransaktionen schnell und sicher hinsichtlich einer Besteuerung zu überprüfen, um abschließende Rechtssicherheit zu erlangen.
Haben Sie in den vergangenen Jahren Gewinne aus Kryptowährungstransaktionen erzielt und sind sich hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung nicht sicher, dann zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen.
Besteuerung – der Teufel liegt im Detail
Die Besteuerung von Kryptowährungen war in den vergangenen Jahren aufgrund der Neuheit der Technologie ein großer Graubereich. Das Bundesministerium für Finanzen hat jedoch bereits 2017 klargestellt, wie aus seiner Sicht die Besteuerung vorgenommen werden muss. Der Tausch von Kryptowährungen führt innerhalb einer Behaltefrist von einem Jahr zu Einkünften aus Spekulatonsgeschäften iSd § 31 EStG, wenn die daraus resultierenden Einkünfte die Grenze von € 440 übersteigen. Ein steuerlicher Tatbestand wird nicht nur beim Tausch in ein gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel wie den Euro, sondern auch durch den Tausch von verschiedenen Kryptowährungen untereinander, sowie im Zuge von Kauftransaktionen auf Online-Plattformen (zB Warenkauf auf Amazon, Zahlung mittels Krytowährung) innerhalb der Jahresfrist verwirklicht. Darüber hinaus kommt es bei zinstragenden Veranlagungen der Kryptowährungen zu Einkünften aus Kapitalvermögen iSd § 27 EStG. Des Weiteren muss darauf geachtet werden, dass eine nachhaltige Betätigung im Kryptowährungs-Handel auch zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen kann, was zu einer dauerhaften Steuerhängigkeit der Spekulationsgewinne führen würde.
Überprüfung schafft Rechtssicherheit
Trotz der Klarstellung durch das Bundesministerium für Finanzen kursieren weiterhin einige Gerüchte über die Besteuerung von Krytowährungstransaktionen. Zudem kann die Vielzahl an Transaktionen dazu führen, dass schnell der Überblick verloren geht. Auch wenn der Handel mit Krpytowährungen eine gewisse Pseudonymität bietet, arbeiten Behörden weltweit daran kryptobezogene Straftaten zu bekämpfen. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass auch die österreichische Steuerverwaltung zukünftig an Daten von Kryptotradern und Kryptobörsen gelangen wird. Bei dem schnellen technischen Fortschritt und der ewig bestehenden Daten einer Blockchain, können Transaktionsverläufe immer schneller ermittelt werden. Es ist zu berücksichtigen, das eine strafrechtlichen Verjährungsfrist von 10 Jahren besteht.
Das Einpflegen der Daten in das Tool von Blockpit führt zu einer lückenlosen Dokumentation der Transaktionen und man erhält umgehend die Information ob eine Besteuerung erforderlich ist. Zusätzlich führt die lückenlose Aufzeichnung der Transaktionen dazu, dass der Verdacht der Geldwäsche- bzw Terrorismusfinanzierung entkräftet werden kann, was insbesondere beim Tausch in gesetzlich anerkannte Zahlungsmittel erforderlich ist.
„Bitcoin ist eine bemerkenswerte kryptographische Errungenschaft …
Die Fähigkeit, etwas zu erschaffen, das in der digitalen Welt nicht duplizierbar ist, hat einen enormen Wert …
Viele Menschen werden darüber hinaus noch großartige Unternehmen aufbauen.“
Eric Schmidt
Executive Chairman von Google
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Executive Chairman von Google
Wie funktioniert Blockpit?
Die Blockpit-Plattform bietet einen Agenten Modus in dem wir als Steuerberater gemeinsam mit Ihnen die Daten in das System einpflegen können, wodurch viel Zeit und Kosten gespart werden. Die unterschiedlichen Börsen und Public Keys von Wallets werden nach dem erstmaligen Hinterlegen automatisch aktualisiert – somit haben Sie nach einem einmaligen Einrichten stets eine aktuelle Übersicht über die mögliche Besteuerung Ihrer Transaktionen – für alle vergangenen Jahre und automatisch auch in Zukunft! Anhand der Transaktionsdaten errechnet Blockpit automatisch die optimale Besteuerung. Der persönlich generierte Bericht kann nach Überprüfung durch uns bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Was mache ich mit vergangenen Besteuerungszeiträumen?
Wer es verabsäumt hat in vergangenen Besteuerungszeiträumen (Zeiträume bis 2017) seine Gewinne aus dem Tausch von Kryptowährungen ordnungsgemäß zu versteuern hat die Möglichkeit dies im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige iSd § 29 FinStrG nachzuholen. Für das Jahr 2018 ist bis 30.6.2019 (bzw bis 30.4.2020 bei Abwicklung über einen Steuerberater) die Abgabe einer Einkommensteuererklärung erforderlich.
Sollten Sie in den vergangenen Jahren Gewinne aus Kryptotransaktionen erzielt haben so bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Erstindikation im Rahmen eines gemeinsamen Gespräches. Eine daran anschließende Aufarbeitung mit Unterstützung durch Blockpit kann gemeinsam erfolgen und schafft somit abschließende Rechtssicherheit.
Bei Rückfragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.