Für all jene, die sich nicht mehr um Fälligkeitstermine und die rechtzeitige Einzahlung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlungen kümmern möchten, bieten wir jetzt die Möglichkeit, auf SEPA-Lastschrift umzusteigen.
Mit dem SEPA-Lastschrift Mandat berechtigen Sie die zuständige Abgabenbehörde Ihre fälligen Einkommensteuer-Vorauszahlungen vom angegebenen Konto einzuziehen. Dafür benötigen wir Ihre Einwilligung. Dies geschieht in Form des SEPA-Lastschriftmandats. Damit erteilen Sie die Ermächtigung für den Einzug der fälligen Einkommensteuervorauszahlung.
Mit einer SEPA-Lastschrift können Sie ab 1. Juli 2019 Ihre künftigen Einkommensteuer-Vorauszahlungen einfach und mühelos bezahlen. Die bargeldlose Entrichtung via SEPA-Lastschriftmandat ist der bequemste und sicherste Weg, Zahlungsverzüge und daraus resultierende Säumnisfolgen zu vermeiden, denn die fällige Einkommensteuer wird rechtzeitig und automatisch von Ihrem Konto abgebucht.
Sie sparen somit nicht nur Zeit, sondern auch Geld und müssen sich nicht mehr um eine termingerechte Überweisung kümmern.
Das SEPA-Lastschriftmandat macht‘s möglich
Bisher mussten sich rund 555.000 Bürgerinnen und Bürger selbständig um eine termingerechte Überweisung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlungen kümmern. Ab 1. Juli 2019 können künftige Einkommensteuer-Vorauszahlungen mittels SEPA-Lastschriftmandat automatisch vom Konto abgebucht werden. Mögliche Zahlungsverzüge und daraus resultierende Säumnisfolgen können somit vermieden werden.
Für all jene, die sich nicht mehr um Fälligkeitstermine und die rechtzeitige Einzahlung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlungen kümmern möchten, bieten wir jetzt die Möglichkeit, auf SEPA-Lastschrift umzusteigen.
Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)?
Mit dem SEPA-Lastschrift Mandat berechtigen Sie die zuständige Abgabenbehörde Ihre fälligen Einkommensteuer-Vorauszahlungen vom angegebenen Konto einzuziehen. Dafür benötigen wir Ihre Einwilligung. Dies geschieht in Form des SEPA-Lastschriftmandats. Damit erteilen Sie die Ermächtigung für den Einzug der fälligen Einkommensteuervorauszahlung.
Welche Vorteile bietet mir das SEPA-Lastschriftmandat?
Mit einer SEPA-Lastschrift können Sie ab 1. Juli 2019 Ihre künftigen Einkommensteuer-Vorauszahlungen einfach und mühelos bezahlen. Die bargeldlose Entrichtung via SEPA-Lastschriftmandat ist der bequemste und sicherste Weg, Zahlungsverzüge und daraus resultierende Säumnisfolgen zu vermeiden, denn die fällige Einkommensteuer wird rechtzeitig und automatisch von Ihrem Konto abgebucht.
Sie sparen somit nicht nur Zeit sondern auch Geld und müssen sich nicht mehr um eine termingerechte Überweisung kümmern.
Wie erteile ich ein Lastschriftmandat?
Entweder direkt über FinanzOnline oder Sie füllen das Webformular auf der Website des Bundesfinanzministerium aus und senden dieses unterschrieben an die auf dem Formular angegebene Adresse.
Woher weiß ich, dass meine SEPA-Lastschrift wirksam erteilt wurde?
Sobald ein SEPA-Lastschriftmandat wirksam erteilt ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung mit der Information, dass künftige Einkommensteuer-Vorauszahlungen vom zuständigen Finanzamt eingezogen werden. Solange eine solche Benachrichtigung nicht ergangen ist, müssen Sie weiterhin die fällige Einkommensteuer überweisen bzw. einzahlen .
Mein Abgabekonto ist im Minus – was passiert mit dem SEPA-Mandat?
Das Mandat erlischt, die fällige Abgabe muss auf andere Art entrichtet werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit wieder ein neues Mandat zu erteilen.
Was ist zu tun, wenn sich meine Kontoverbindung ändert?
In diesem Fall erlischt das Mandat und der Abgabepflichtige muss ein neues Mandat erteilen.
Was passiert, wenn der fällige Betrag nicht von meinem Girokonto abgebucht werden kann, weil dieses z. B. im Minus ist?
In diesem Fall erlischt das Mandat. Dann muss die fällige Einkommensteuer-Vorauszahlung umgehend von Ihnen eingezahlt oder überwiesen werden. Im Fall einer Rücklastschrift, die mangels Deckung des Girokontos erfolgt ist, darf das zuständige Finanzamt die daraus erwachsenen Spesen in Rechnung stellen.
Kann ich mein SEPA-Lastschriftmandat widerrufen?
Sie können das Mandat jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich der Abgabenbehörde gegenüber zu erklären. Entweder über FinanzOnline, im Postweg oder per Telefax.
Quelle BMF