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Im Juni 2022 präsentierte und beschloss die Regierung das „große Entlastungspaket“ zur Abfederung der Teuerungen in Österreich. Die ersten Maßnahmen werden bereits mit Jahr 2022 umgesetzt. Der Rest (va betreffend die Abschaffung der kalten Progression) sollte – sofern es tatsächlich dazu kommt – im Jahr 2023 umgesetzt werden.  Zielsetzung dieser Maßnahmen ist die kurzfristige Entlastung der Bevölkerung und der Unternehmen, mit speziellem Fokus auf Familien, vulnerablen Gruppen und Geringverdiener/innen. Nachstehend haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:

1. Entlastungen für Familien, geringe Einkommen und vulnerable Gruppen
Alle Familien erhalten eine einmalige „Sonder-Familienbeihilfe“ iHv von EUR 180,00 pro Kind. Die Auszahlung erfolgt automatisch mit der Familienbeihilfe im August 2022. Darüber hinaus wir der Familienbonus Plus rückwirkend von EUR 1.500,00 auf EUR 2.000,00 im Jahr 2022 erhöht (ursprünglich wäre der Familienbonus Plus ab 01.07.2022 erhöht worden; dh er hätte im Jahr 2022 EUR 1.750,00 betragen). Dieser erhöhte Familienbonus Plus soll vom Arbeitgeber bis spätestens September 2022 ausbezahlt werden (Voraussetzung: eine monatliche Auszahlung wurde beantragt).
Für Personen mit geringem Einkommen (Bruttoeinkommen zwischen EUR 1.100 und 1.800) wird ein einmaliger „Teuerungsabsetzbetrag“ iHv EUR 500,00 eingeführt.
Für Bezieher/innen der Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Ausgleichzulage, Studienbeihilfe, Übergangsgeld sowie Rehabilitations-, Kranken- und Wiedereingliederungsgeld wurde einen Einmalzahlung iHv EUR 300,00 festgelegt. Die Auszahlung erfolgt ab September 2022.

2. Teuerungsprämie für Arbeitnehmer
Erhält ein Arbeitnehmer im Jahr 2022 oder 2023 eine Prämie (zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn) kann diese Prämie bis zu einem Betrag von EUR 3.000,00 steuerfrei und sozialversicherungsfrei behandelt werden. Wichtig dabei ist, dass die Zahlung bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zuerkannt wurde. Ansonsten bedarf die Auszahlung nach unserem Wissen keiner weiteren Voraussetzung.

3. Verschiebung der CO2-Bepreisung
Die Einführung der CO2-Steuer wurde aufgrund der Teuerungen (hier Spritpreise) auf Oktober 2022 verschoben (ursprünglich Juli 2022).
Zudem wurde der Klimabonus einmalig pauschal auf EUR 250,00 erhöht und zusätzlich um einen Teuerungsausgleich iHv EUR 250,00 ergänzt. Demnach erhält jede natürliche Person einen einmaligen Bonus von EUR 500,00 im Jahr 2022. Für Kinder (Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben) beträgt der Bonus die Hälfte, also EUR 250,00. Die Auszahlung sollte im Oktober 2022 erfolgen und bedarf keinen eigenständigen Antrag.

4. Abschaffung der kalten Progression
Denn wohl größten Punkt des Entlastungspaketes stellt die Abschaffung der kalten Progression dar. Laut Regierung ist es geplant, die kalte Progression ab 2023 abzuschaffen.
Die kalte Progression kurz erklärt: In Österreich unterliegt jeder steuerpflichtige dem progressiven Einkommensteuertarif (dh der jeweilige Steuersatz ist an das Einkommen angepasst; mit steigendem Einkommen steigt auch der anzuwendende Steuersatz). Erhält man daher eine Gehaltsteigerung iHd Inflation kommt es uU dazu, dass die nächste progressive Tarifstufe auf das zusätzliche Einkommen (durch die Gehaltserhöhung) zur Anwendung kommt. Demnach steigt durch die Anpassung des Gehalts die jährliche steuerliche Bemessungsgrundlage. Durch die Anwendung eines höheren progressiven Tarifes bleibt real weniger Geld übrig. Kurz gesagt: „Es handelt sich um einen steuerlichen Nachteil, obwohl man mehr verdient.“
Demnach sollen künftig – sofern die Regelung auch tatsächlich umgesetzt wird – die entsprechenden Tarifstufen jährlich an die Inflation angepasst werden. Nachstehend finden Sie ein Beispiel:

Es bleibt abzuwarten wie die tatsächlichen Gesetzesvorlagen zu den einzelnen angekündigten Entlastungsmaßnahmen aussehen werden. Bei Fragen zu den geplanten Änderungen stehen Ihnen unsere Experten jederzeit zur Verfügung!